Exakte Dublette
Dieselbe Rechnungsnummer, derselbe Lieferant, zweimal bezahlt.
RISEON prüft Ihre Kreditorendaten der letzten Jahre auf bereits entstandene, belegbare Verluste — und zeigt nur, was sich belegen lässt.
Keine Hochrechnung. Kein theoretisches Einsparpotenzial. Beweis vor Empfehlung.
Beispielwerte. Jeder Fund mit Belegnummer, Betrag und Verjährungsdatum. · Vorbefund anfragen
Die Vereinbarung liegt im Einkauf, die Rechnung in der Buchhaltung. Niemand hat beides gleichzeitig auf dem Tisch — und einzeln sieht jede Zahlung richtig aus.
RISEON startet nie mit einer Maßnahme, sondern mit einem Beweis. Keine Empfehlungen, keine Schätzungen, kein Wachstumsversprechen — nur Geld, das bereits geflossen ist: falsch abgerechnet, nie reklamiert, nie abgerufen. Ohne belegbaren Verlust gibt es kein Projekt.
liegt beim Einkauf im Ordner
wird gebucht und bezahlt
Wir prüfen nicht Ihre Preise, sondern die Abwicklung: Doppelzahlungen, Gutschriften ohne Verrechnung, Boni und Staffeln, Lieferanten unter zwei Kreditorennummern.
So fangen Sie an →Wir beginnen dort, wo sich ein Verlust mit Daten belegen lässt. Zeigt ein belegter Fund auf einen weiteren Bereich, prüfen wir dort weiter — erst dann. Wiederholt sich ein Fehler, beheben wir die Ursache: zum Festpreis, erst nach dem Befund, mit Nachmessung. So läuft das ab
Fünf Fragen zur Struktur. Keine Kontaktdaten, keine Hochrechnung — nur die Einschätzung, ob sich ein Vorbefund bei Ihnen lohnt.
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Diese Einschätzung beruht ausschließlich auf Ihren fünf Angaben zur Struktur. Ob tatsächlich Geld verloren gegangen ist, zeigt erst die Prüfung Ihrer Daten.
Bleibt die Frage, wie man so etwas überhaupt findet. Weiter mit Kapitel 02.
Zum Beispiel: Doppelzahlungen trotz abweichender Belegnummer · nicht verrechnete Gutschriften · Abweichungen zwischen vereinbarten und gebuchten Konditionen.
Das Programm sucht nach elf Fehlerbildern. Vier davon zeigen wir hier als Beispiel. Was das Programm findet, sind Verdachtsfälle: Wir sehen jeden einzeln durch, bevor er in Ihre Befundliste kommt.
Dieselbe Rechnungsnummer, derselbe Lieferant, zweimal bezahlt.
Gebucht, aber bei der nächsten Zahlung nie abgezogen.
Zustellkosten berechnet, obwohl anders vereinbart.
Vereinbart, erreicht — und nie gutgeschrieben.
Dieselbe Rechnung einmal mit und einmal ohne Steuer gebucht.
Zwei Ziffern vertauscht — für Ihr System sind das zwei Belege.
Derselbe Lieferant unter zwei Nummern, beide bedient.
Nach einer Mahnung ein zweites Mal überwiesen.
Die Menge war erreicht, der Rabatt wurde nicht gewährt.
Zugesagt, nie eingefordert, nie verbucht.
Berechnet wurde etwas anderes als im Konditionsblatt steht.
Das sagt erst der Vorbefund — kostenlos, in 48 Stunden.
Drei Unterlagen als PDF. Ohne Formular, ohne E-Mail-Adresse, ohne Nachfassen.
Kein Muster ist eine Behauptung über Ihren Betrieb. Ob eines davon bei Ihnen greift, sagt erst der Vorbefund — kostenlos, in 48 Stunden.
Kein Termin, keine Präsentation, kein Verkaufsgespräch. Sie schicken einen begrenzten Ausschnitt Ihrer echten Daten — wir sagen Ihnen, ob etwas darin liegt. Der erste Prüfbereich sind Ihre Kreditorendaten.
Einen Export Ihrer zwanzig größten Lieferanten über zwölf Monate, CSV oder Excel — rund zwanzig Minuten für Ihre Buchhaltung. Dazu, wenn möglich, Saldenliste und Offene-Posten-Liste: zwei Standardberichte, die Guthaben bei Lieferanten zeigen.
Maschinell auf elf definierte Muster. Was gefunden wird, sind Verdachtsfälle — wir sehen sie einzeln durch.
Innerhalb von 48 Stunden: ob etwas drinsteckt, wie viele Fälle es sind — und einen davon konkret, mit Belegnummer und Betrag. Das ist ein Hinweis, noch kein Anspruch: Ob er trägt, zeigt erst der Beleg. Finden wir nichts, sagen wir Ihnen auch das.
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vorab. Daten aus dem Vorbefund werden nach 30 Tagen gelöscht.
Lieber erst selbst rechnen? Die Gewinnbrücke läuft in Ihrem Browser — wir erfahren davon nichts.
Bleibt die Frage, was das kostet. Weiter mit Kapitel 03.
Jeder Berater lässt sich vorab bezahlen und hofft auf ein Ergebnis. Wir machen es umgekehrt: Wir belegen Geld, das Ihnen bereits gehört — falsch abgerechnete Zuschläge, doppelt bezahlte Rechnungen, Gutschriften ohne Verrechnung, Boni, die niemand abgerufen hat — und bleiben dran, bis es zurückgeflossen ist.
Ihr Lieferant hört von Ihnen, nicht von einem Dritten — die Arbeit dahinter machen wir. Bricht die Kette an Schritt 1, 2 oder 3 ab, entsteht keine Rechnung. Wir tragen den Aufwand bis Schritt 4.
Rückforderungen zu viel gezahlter Beträge unterliegen in der Regel der dreijährigen Verjährung zum Jahresende; im Einzelfall können kürzere vertragliche Fristen gelten. Was heute noch holbar ist, kann zum 31. Dezember wegfallen. Deshalb steht bei jedem Fund, den wir Ihnen vorlegen, das Datum dabei, bis zu dem er sich holen lässt.
Vorbefund anfragen — kostenlos →„Das haben wir doch alles schon optimiert.“
Teilweise stimmt das. Aber selten alles — und fast nie aktuell.
Vereinbarte Konditionen und tatsächlich berechnete Preise laufen mit der Zeit auseinander. Skonto-Strukturen verschieben sich. Jahresboni werden vereinbart und nicht abgerufen. Lieferanten firmieren um und werden ein zweites Mal angelegt. Was letztes Jahr stimmte, stimmt heute selten noch.
Wir prüfen nicht, was vor zwei Jahren verhandelt wurde. Wir prüfen, was seitdem tatsächlich berechnet wurde — und zeigen Ihnen mit Belegnummer, was die Differenz gekostet hat.
Vergütet werden wir ausschließlich aus Beträgen, die tatsächlich realisiert werden — als Zahlung, Verrechnung, Gutschrift oder Forderungsverzicht. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Wirkung, nicht die Form.
Zwanzig größte Lieferanten, zwölf Monate. Ergebnis in 48 Stunden.
Alle Kreditoren, vierundzwanzig Monate. Befundliste mit Beleg je Position.
15 % bis 500.000 €, 12 % darüber — jeweils innerhalb der Stufe.
Erst nach dem Befund: ein abgegrenztes Projekt gegen die Ursache — eine Kennzahl, ein Termin, eine Nachmessung.
Später optional: die Kontrollprüfung — laufende Kontrolle neuer Buchungen, aber nur auf die Muster, die bei Ihnen tatsächlich aufgetreten sind. Nicht pauschal alles. Preis nach Einkaufsvolumen, genannt erst, wenn wir Ihren Aufwand kennen.
Das System zeigt konkret, wo Geld verloren geht. Sie sehen es selbst — in Euro, je Fall, mit Beleg. Keine Behauptungen. Nur Zahlen.
Vor dem Start klären wir zwei Fragen: Arbeiten Sie mit Boni, Staffeln oder Zuschüssen? Sind Einkauf und Buchhaltung getrennt? Zweimal ja — dann lohnt sich der Vorbefund wahrscheinlich. Einmal nein — wir sagen ab und sagen Ihnen, warum. Ob wir die vollständige Prüfung empfehlen, entscheiden danach Ihre Daten. Und mitten in der Prüfung gibt es einen zweiten Halt: Nach der maschinellen Auswertung zeigen wir Ihnen, was auffällt. Dann entscheiden wir gemeinsam, ob wir an die Belege gehen. Lohnt es sich nicht, endet es dort.
Sie bekommen keine Potenzialschätzung und keine Zielgröße vorab — wir wissen vorher nicht, was in Ihren Daten liegt. Was Sie bekommen, ist eine Befundliste mit Beleg je Position. Abgerechnet wird ausschließlich der belegte Rückholbetrag, nie ein geschätzter Prozentsatz. Finden wir nichts, entsteht kein Vergütungsanspruch.
Unter etwa zehn Millionen Umsatz oder ohne nennenswerten Wareneinkauf lohnt der Aufwand nicht. Das sagen wir Ihnen vor der Prüfung und nicht danach — und wir sagen Ihnen auch, warum. Dasselbe gilt, wenn der Vorbefund zu wenig zeigt: Dann endet es dort, statt dass wir Ihnen ein Projekt verkaufen.
Jeder Fall wird Ihnen mit Beleg und fertiger Formulierung vorgelegt. Was Sie streichen, wird nicht angesprochen — auch wenn wir ihn für berechtigt halten. Gegenüber Ihren Lieferanten treten wir nie in Ihrem Namen auf.
Eine Stunde für die Dateien. Eine für ein Gespräch mit Ihrer Buchhaltung. Eine für die Ergebnisbesprechung. Alles darüber ist unser Problem, nicht Ihres — auch dann, wenn die Prüfung länger dauert als geplant.
„Wir sagen Ihnen nicht, was möglich wäre. Wir zeigen Ihnen, was da ist.“
Entscheidend ist, was Ihre Daten tatsächlich zeigen.
RISEON ist neu. Methodik, Werkzeug und Zusagen stehen — Referenzkunden nicht. Statt welche zu erfinden, suchen wir die ersten fünf Betriebe, die den Weg mitgehen.
Sie zahlen wie alle anderen: nur an tatsächlich realisierten Beträgen. Wir dürfen den Fall im Gegenzug anonymisiert veröffentlichen — ohne Namen, ohne Branche, nur Muster und Beträge, und nur nach Ihrer Freigabe.
Warum uns die ersten fünf mehr wert sind als das, was wir daran verdienen: Jede abgeschlossene Prüfung macht die nächste besser. Ihr Fall ist der Anfang dieser Sammlung — heute ist sie leer.
Gründungs-Partner werden →kein Verkaufsgespräch · ehrliche Einschätzung, ob Sie überhaupt passen
Für den Einstieg genügt ein begrenzter Export Ihrer Kreditorenbuchungen. Wir prüfen, ob konkrete wirtschaftliche Auffälligkeiten vorhanden sind.
Auf drei Seiten. Kein Angebot, keine Präsentation — und wenn die dritte Antwort nein lautet, sagen wir das genauso.
Kein Systemzugang. Keine Hochrechnung. Kein Beratungsprojekt.
Bleibt die Frage, wer das eigentlich macht. Weiter mit Kapitel 04.
Gründer von RISEON Systems
Das RISEON System zeigt Ihnen, wo Ihr Betrieb Geld verliert — konkret in Euro, mit Beleg je Position. Kein Beratungsansatz. Ein System mit messbarem Ergebnis.
Und Sie sprechen dabei immer mit mir. Jeden Bericht gebe ich persönlich frei, bevor er Sie erreicht — und ich gehe ihn mit Ihnen selbst durch.
Mittelständische Betriebe mit nennenswertem Wareneinkauf — gleich welcher Branche. Sie haben dasselbe Muster: gewachsen, ohne interne Revision, und niemand liest die Abrechnungen gegen die Verträge. Genau dort bleibt Geld liegen.
Dass Verluste, die belegbar sind, trotzdem niemand verfolgt. Rechnungen laufen weiter, weil sie plausibel aussehen. Und je größer der Betrieb, desto sicherer fällt der einzelne Fall durch.
Nicht fehlendes Wissen ist das Problem — fehlende Umsetzung. Berichte ohne Folgen sind wertlos.
„Kein Bericht für die Schublade. Ein Fund zählt erst, wenn daraus etwas folgt.“
Weitere Fragen stehen auf der Seite zum Kreditoren-Check. Oder Sie fragen direkt — Sie sprechen dabei immer mit mir, nicht mit einem Vertrieb.
Teilweise. Ihr System erkennt dieselbe Rechnungsnummer beim selben Lieferanten — und dieser Fall rutscht auch selten durch. Was es nicht erkennt: dieselbe Rechnung einmal brutto und einmal netto gebucht. Einen Zahlendreher in der Rechnungsnummer — aus 4471 wird 4417, und für das System sind das zwei verschiedene Belege. Oder denselben Lieferanten, der als „Müller GmbH“ und als „Mueller G.m.b.H.“ zweimal im Stamm steht und deshalb zweimal Geld bekommen hat. Wir prüfen auf elf solcher Muster. Genau deshalb können solche Fälle auch in Systemen, die sauber laufen, unentdeckt bleiben.
Können Sie. Es scheitert selten am Können, sondern daran, dass niemand die Zeit hat, mehrere hunderttausend Buchungszeilen gegen die Vereinbarungen zu stellen — und dass die Fälle, um die es geht, einzeln unauffällig sind. Wer sie sucht, muss systematisch suchen, nicht stichprobenartig. Wir bringen das Verfahren mit, tragen den Aufwand und das Risiko, und Sie zahlen nur, wenn tatsächlich Geld zurückkommt.
Das ist der Normalfall, nicht das Hindernis. Wir brauchen keinen aufgeräumten Datenbestand, sondern einen vollständigen — den Kreditorenexport aus Ihrer Buchhaltung und Ihre Lieferantenvereinbarungen. Lücken, Dubletten und uneinheitliche Schreibweisen sind genau das, wonach wir suchen. Ob Ihr Export für eine Prüfung reicht, sagen wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden — kostenlos und bevor irgendetwas beginnt.
Wir passen, wenn Sie einen mittelständischen Betrieb mit nennenswertem Wareneinkauf führen — etwa 5 bis 100 Mio. € Umsatz beziehungsweise 3 bis 50 Mio. € Wareneinkauf, ab etwa achtzig Lieferanten, gestaffelte Konditionen, Boni oder Skonti, und keine interne Revision, die die Abrechnungen gegen die Verträge liest. Gleich welcher Branche.
Wir passen nicht, wenn Ihr Betrieb deutlich kleiner ist — dann finden wir zwar etwas, aber zu selten, als dass es sich für Sie lohnte. Ebenso wenig, wenn Sie kaum Waren einkaufen, wenn Ihre Kreditorenbuchhaltung keinen strukturierten Export erlaubt, wenn Ihr Betrieb jünger als achtzehn Monate ist, oder wenn Sie eine Zusage über den Betrag wollen, bevor wir Ihre Daten gesehen haben. Das sagen wir Ihnen vor der Prüfung und nicht danach.
Dann entstehen Ihnen keine Kosten. Kein Honorar, keine Aufwandspauschale, keine Rechnung — wir verdienen ausschließlich an dem, was tatsächlich zu Ihnen zurückfließt. Sie haben dann statt einer Rechnung eine belegte Aussage: dass sich im geprüften Zeitraum in Ihren Kreditorendaten kein Fall belegen ließ. Das ist ein Ergebnis, kein Nullbefund — und wir sagen es Ihnen genauso deutlich wie einen Fund.
Einen Anteil an dem, was zurückkommt: 15 % bis 500.000 €, 12 % darüber — jeweils innerhalb der Stufe. Berechnet wird erst, wenn die Wirkung eingetreten ist: als Zahlungseingang, Verrechnung, Gutschrift oder Forderungsverzicht. Es zählt die wirtschaftliche Wirkung, nicht die Form. Keine Stundensätze, keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit.
Sie brauchen uns keinen Systemzugang zu geben. Wir arbeiten mit einem Export — Sie entscheiden, was ihn verlässt. Vor jeder Übergabe schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Ablage erfolgt getrennt je Kunde und innerhalb der EU, nichts geht an Dritte, Löschung auf Wunsch sofort. Auf Wunsch prüfen wir bei Ihnen im Haus: Das Prüfprogramm läuft auf einem Rechner in Ihren Räumen, Ihre Buchungsdaten verlassen Ihren Betrieb dann gar nicht.
Sie gehen fast nie auf ein Konto. Doppelzahlungen entstehen, wenn eine Rechnung über zwei Wege ins System kommt. Nicht abgerufene Boni entstehen, weil zwei Abteilungen dieselbe Vereinbarung aus verschiedenen Richtungen sehen. Das ist eine Frage der Struktur, nicht der Sorgfalt — und es passiert in Betrieben jeder Größe, auch in sehr gut geführten. Unabhängig davon: Der Bericht gehört Ihnen. Er geht an niemanden sonst, nicht an Gesellschafter, nicht an Banken, nicht an Ihren Steuerberater — es sei denn, Sie geben ihn selbst weiter.
Wir fordern nichts. Wir legen Ihnen hin, was Ihnen zusteht — mit Beleg und fertiger Formulierung. Ob, wann und in welchem Ton Sie es holen, entscheiden Sie. Bei jedem einzelnen Fall. Gegenüber Ihren Lieferanten treten wir nicht auf: Der Fall geht von Ihnen aus, die Arbeit dahinter machen wir.
Nein, und das ist keine Kritik an ihm. Ihr Steuerberater prüft, ob korrekt gebucht wurde — nicht, ob dieselbe Leistung zweimal bezahlt wurde. Eine doppelt gezahlte Rechnung ist buchhalterisch völlig korrekt erfasst; sie fällt nur auf, wenn jemand gezielt danach sucht. Wir greifen nicht in seine Arbeit ein und kosten ihn keine Zeit. Wenn Sie möchten, sprechen wir vorab direkt mit ihm.
Bei Ihnen liegt etwas. Dann sehen Sie es in 48 Stunden — mit Belegnummer, Betrag und dem Datum, bis zu dem es sich holen lässt.
Bei Ihnen liegt nichts. Dann sagen wir Ihnen das genauso deutlich — belegt für den geprüften Ausschnitt, nicht als Vermutung und nicht als Entwarnung für alles andere.
Beides ist unentgeltlich. Was Sie einsetzen, sind zwanzig Minuten Ihrer Buchhaltung.
Vorbefund anfragen →Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vorab · kein Systemzugang · Vorbefund-Daten nach 30 Tagen gelöscht